Aufgaben unseres Vorstandes

Naturschutzmacher – mit Freude engagiert, aktiv und zukunftsorientiert

Wie jeder andere Verein auch benötigt  auch unsere Gruppe administrative  Tätigkeiten um gut funktionieren zu können. Neben Planung und  Organisation der verschiedenen Projekte unterliegen wir auch  administrativen und rechtlichen Vorgaben (BGB, Vereinsrecht, Steuerrecht…), die es zu erfüllen gilt.  Damit die Freude am „Naturschutz machen“ nicht in administrativer und organisatorischer Überlastung Einzelner ertrinkt, ist es wünschenswert,  die vielfältigen Aufgaben auf viele Schultern zu verteilen.

Wer sich in den Vorstand unserer NABU-Gruppe wählen lässt, der übernimmt damit eine Reihe von Aufgaben. Etliche machen Spaß, weil sie Gestaltungsspielräume eröffnen und die Möglichkeit geben, Dinge zu bewegen und voran zu bringen. Manche sind aber auch schlichtweg eher lästige Pflichtaufgaben. 

NABU-Vorstände sind in aller erster Linie zunächst einmal die örtlichen oder regionalen Naturschutzmacher. Sie organisieren Arten- und Biotopschutzprojekte, bringen ihren Mitbürgern/innen die Natur nahe oder wirken als Sachverständige an der Kommunalpolitik mit. NABU-Vorstandsmitglieder zeigen damit nicht nur ein hohes Maß an Verantwortung für den Schutz unserer Natur an sich sondern auch für das Wohl unserer Gesellschaft.

Der Vorstand plant, bestimmt und organisiert die verschiedenen örtlichen Naturschutzprojekte unter Berücksichtigung vorhandener Resourcen (Aktive Mitglieder - Zeitaufwand - Finanzielle Mittel). So müssen Biotop-pflege-Einsätze terminiert, notwendige Geräte gewartet und transportiert sowie Aktive informiert  werden. Es werden Exkursionen und weitere Umweltbildungsmaßnahmen konzipiert und terminiert. Aktivitäten zum Amphibien-, Fledermaus- und Eulenschutz müssen koordiniert werden. 

Um den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit der Gruppe zu gewährleisten, sollte das Vereinsleben so gestaltet sein, dass die Bedürfnisse und Interessen der aktiven Mitglieder zufriedengestellt werden können. Z.B. über regelmäßige Treffen oder Veranstaltungen bei denen sie sich untereinander austauschen können und sich über die einzelnen Projekte der NABU-Gruppe informieren können. Die Gewinnung von neuen ehrenamtlichen Mitstreitern, deren Einarbeitung und Begleitung wird ebenfalls von den Vorstandsmitgliedern gesteuert.

Zu den konkreten Tätigkeiten gehören auch vereinsrechtliche Vorgaben wie die jährliche Mitgliederversammlung, die Buchhaltung samt Steuererklärung und die Dokumentation von Beschlüssen.

In unserer Satzung besteht der Vorstand aus  dem 1. Und 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Mit dem Schriftführer und Beisitzern kann der Vorstand erweitert werden. Alle sind stimmberechtigt. 

Im Folgenden werden diese Aufgaben konkretisiert und auf die verschiedenen Ämter verteilt. Damit soll auch „Neulingen“ ermöglicht werden, die einzelnen Ämter einzuschätzen.

 

Es wäre vermessen, von einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied zu erwarten, dass er/sie all diese Themen aus dem Effeff beherrscht. Viel wichtiger ist, bereit zu sein, sich in die jeweilige Rolle einzuarbeiten. Das alles muss auch nicht alleine gestemmt werden. Es gibt vielfältige Unterstützung und Hilfestellung  seitens des Verbandes auf Bundes, -Landes- und Regionalebene.

 

Ein weit verbreiteter  Irrtum ist es, dass man bereits Experte sein muss, um bei uns mitzumachen. Unter unseren Aktiven ist kein einziger  ausgebildeter Biologe oder Ähnliches. Allen gemeinsam ist die Freude an der Natur und das Ziel, diese zu bewahren. Wie tief jeder Einzelne in die Naturschutzthematik einsteigt, bleibt jedem selbst überlassen. 

 

Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden

Aufgaben des Schatzmeisters

Aufgaben des Schriftführers

Aufgaben der Beisitzer